Prostitutionsgewerbegesetz in Bern auf dem Prüfstand
Im Kanton Bern hat sich das Prostitutionsgewerbegesetz als wirksam erwiesen, so das Ergebnis einer Untersuchung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag des Kantons. Das 2013 eingeführte Gesetz, das als erstes in der Deutschschweiz umfassende Regelungen für das Sexgewerbe festlegte, hatte das Ziel, Sexarbeitende vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Kernstück des Gesetzes ist die Bewilligungspflicht für Betreiber von Sexsalons.
Die Regierung des Kantons schlussfolgert aus dem Evaluationsbericht, dass das Gesetz insgesamt erfolgreich war und plädiert für weitere Kontrollen und Legalisierung. Ein Verbot von Prostitution würde laut Mitteilung des Kantons zu noch größeren Problemen führen. Allerdings gibt es auch Kritik an dem Gesetz, insbesondere von der Fachstelle Xenia, die im Kanton Bern Sexarbeitende und Behörden berät. Sie ist gegen eine Sonderregulierung von Prostitution und argumentiert, dass diese zu mehr Abhängigkeiten und Stigmatisierung führen würde. Xenia betont auch, dass die Anforderungen an Kleinstbetriebe im Prostitutionsgewerbe zu hoch sind und eine Vereinfachung der Bewilligungspflicht notwendig wäre.
Der Kanton Bern will mit dem Prostitutionsgewerbegesetz auch dafür sorgen, dass Sexarbeitende vor Missbrauch geschützt werden. Die Fachstelle Xenia hält jedoch den Ausbau des Beratungsangebots für notwendig, da die Ressourcen derzeit zu knapp sind, um den Bedarf an Beratungen abzudecken. Schließlich wünscht sich Xenia eine Entstigmatisierung des Gewerbes und einen normaleren Umgang mit Sexarbeitenden.