Strassenprostitution in Zürich wird durch Ticketverkauf geregelt

Gemäß dem städtischen Polizeidepartement gibt es keine Notwendigkeit für eine Kurskorrektur, da das neue Bewilligungsverfahren für die Straßenprostitution in Zürich reibungslos funktioniert.

Lustmap Redaktion
17. 3. 2023
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Am 8. Januar wurde das neue Bewilligungsverfahren gemäß der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) eingeführt und sowohl die Einführung der Kontroll- und Beratungsgespräche als auch der Ticketautomaten verliefen problemlos. Um eine Bewilligung für die Straßenprostitution zu erhalten, müssen formelle Kriterien wie beispielsweise Krankenversicherung und Arbeitsbewilligung nachgewiesen werden. Darüber hinaus führen Betreuerinnen der Sozialberatung Flora Dora ein Beratungsgespräch durch.

Die Prostituierten zahlen an den Ticketautomaten, die am Sihlquai und im Niederdorf in Betrieb sind, eine Gebühr von 5 Franken. Mit diesem Ticket haben sie das Recht, eine Nacht lang in bestimmten Zonen ihrer Tätigkeit nachzugehen.
 

Einige Gesuche wurden abgelehnt

In der Zeit vom 8. Januar bis zum 28. Februar wurden 124 Gesuche behandelt, 113 davon bewilligt und elf abgelehnt. Wegen Verstössen gegen die PGVO musste eine Bewilligung entzogen werden, sechs Mal wurde der Entzug angedroht. Die Einnahmen aus den Bewilligungen beliefen sich auf 4520 Franken, und aus dem Ticketverkauf wurden rund 10'600 Franken erlöst. Während des gleichen Zeitraums wurden insgesamt 164 Verzeigungsrapporte wegen Straßenprostitution außerhalb der bewilligten Strichzonen erstellt, wobei 106 davon im Kreis 4 registriert wurden.