Prostituierte wird wegen Sozialhilfebetrug und Erpressung ausgewiesen

Die aus dem Kongo stammende Frau, wurde wegen Erpressung und unrechtmäßigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen verurteilt und wird für fünf Jahre ausgewiesen. Sie hatte ihre Kunden massiv bedroht.

Lustmap Redaktion
22. 12. 2022
Das Bundesgericht in Lausanne
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Das Bundesgericht in Lausanne

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine 35-jährige Kongolesin, die seit ihrem dritten Lebensjahr in der Schweiz lebt, für fünf Jahre ausgewiesen wird. Im April 2021 wurde sie wegen unrechtmäßigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen, Erpressung, Verleumdung und Drohung zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt, doch die Neuenburger Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Kantonsgericht Neuenburg entschied, dass die Frau die Schweiz verlassen muss. Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt. Die Kongolesin hatte zwischen 2018 und 2020 in drei Westschweizer Kantonen nicht deklarierte Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Prostituierte, obwohl sie seit 2011 Sozialhilfe bezog. Sie wird außerdem vorgeworfen, ihre Kunden als Anhängerin sadomasochistischer Praktiken erpresst und das Geld an Verwandte und Kollegen weitergegeben zu haben.

Die Prostituierte forderte von ihren Opfer verschiende Beträge, wobei die höchste Summe 20'000 Franken betrug. Personen, die nicht für Sex mit ihr bezahlen wollten, wurden telefonisch bedroht: Drei ihrer Opfer erhielten bis zu 33 Anrufe in einer Viertelstunde, 20 Audionachrichten in 38 Minuten und 58 Anrufe an einem Tag. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet die kokainabhängige Frau an einer Borderline-Störung und anderen psychischen Störungen. Ein Psychiater gab vor Gericht an, dass ihre psychische Anfälligkeit jedoch ihre Zurechnungsfähigkeit nur mittelmäßig beeinträchtigte.

Die 35-Jährige wandte sich an das Bundesgericht, um die Entscheidung des Neuenburger Kantonsgerichts, sie auszuweisen, anzufechten, da diese Maßnahme sie in eine schwerwiegende persönliche Situation bringen würde. Das Bundesgericht jedoch folgte der Argumentation des Kantonsgerichts und entschied, dass die Frau, obwohl sie seit ihrem dritten Lebensjahr in der Schweiz lebt, keine "besonders intensiven sozialen und beruflichen Bindungen" in diesem Land hat und sich nicht gut integriert hat. Das Bundesgericht sah in der Frau, die bereits zwei Einträge im Strafregister hat, "eine massive kriminelle Energie" und bestätigte somit die Ausweisungsentscheidung des Kantonsgerichts.

Quelle: 20 Minutes