Corona: Im Kanton Bern, Luzern und Wallis müssen Erotikbetriebe schliessen

Trotz weitreichenden Massnahmen, welche der Bundesrat diese Woche erlassen hat, verschärfen die Kantonsregierungen der Kantone Bern, Luzern und Wallis die Massnahmen und schliessen Erotikbetriebe bis Ende November. Dies, obwohl bisher nur zwei Ansteckungen im Sexgewerbe nachgewiesen werden konnten. Beide Fälle gingen auf einen Ausbruch in einem illegalen Laufhaus an der Zürcher Langstrasse zurück.

Lustmap Redaktion
23. 10. 2020
Bundesbern im Alarmzustand
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Bundesbern im Alarmzustand
Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr, bei welchem die Schweizer Wirtschaft wöchentlich rund 4-5 Milliarden verloren hat, bestand grossen Konsens darüber, dass die mittel- und langfristigen Folgen eines weiteren Lockdowns, diejenigen der Krankheit, nicht zuletzt auch aus ethischer Sicht, überwiegen könnten.
Seit rund 3 Wochen nehmen die Zahlen der positiv Getesteten und Hospitalisationen wieder stark zu. Dies ist ein ernstzunehmendes Problem. Doch anstatt besonnen und vorausschauend dem formulierten Ziel, nämlich der Überlastung des Gesundheitssystems mit gezielten Massnahmen, insbesonderem dem Schutz der Risikogruppen, zu begegnen, übertreffen sich die Kantone mit täglich neuen Massnahmen und versetzen grosse Teile der Bevölkerung in eine Angststarre. Seit dieser Woche gilt für gewisse Wirtschaftszweige wieder ein Quasi-Lockdown - und dies wohlgemerkt am Anfang der Erkältungssaison. Mit äusserst rigiden Einschränkungen ist vor allem die Event- und Gastrobranche betroffen. Im Kanton Bern, Luzern und Wallis wurden defacto alle Grossanlässe und ja, sie hören richtig, Erotikbetriebe verboten. Von Grossanlässen weiss man, dass sie zu Beginn dieser Pandemie, also noch ohne Schutzkonzepte, als wahre Brandherde für das Infektionsgeschehen verantwortlich waren. Genau so weiss man heute auch, dass bisher nur zwei Infektionen dem Rotlichtbereich zugeordnet werden konnten. Die Nachvollziehbarkeit der Massnahmen scheint im Falle der Schliessung von Erotikbetrieben somit kein Gebot mehr darzustellen. Zumindest bleiben die Kantonsverteter es schuldig, die Schliessung epidemiologisch zu begründen. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Prostitution trotz Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung) im Verschärfungswettlauf der Kantone ein erstes Bauernopfer darstellt.