Bund finanziert Projekte zur Verhinderung von Straftaten im Bereich der Prostitution
Der Bundesrat hat beschlossen, mehr Gelder zu sprechen, die Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution verhindern. Die Verordnung tritt Anfang 2023 in Kraft und erlaubt es dem Bund, auch Kleinprojekte und wiederkehrende Maßnahmen zu unterstützen.
Lustmap Redaktion
20. 12. 2022
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In der Zukunft wird der Bund in der Lage sein, mehr Projekte finanziell zu unterstützen, die dazu beitragen, Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution zu verhindern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnung angepasst, die Anfang 2023 in Kraft tritt. Laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) sieht das Strafgesetzbuch vor, dass der Bund präventive Maßnahmen unterstützen kann, wenn diese darauf abzielen, Straftaten zu verhindern. Bisher konnte der Bund nur größere Projekte in diesem Bereich unterstützen.
Die Verordnungsanpassung ermöglicht es dem Fedpol nun, auch Beiträge an kleine Projekte und wiederkehrende Maßnahmen vor Ort zu leisten. Kleine Projekte umfassen beispielsweise punktuelle Sensibilisierungskampagnen oder Veranstaltungen, während wiederkehrende Maßnahmen regelmäßige Sensibilisierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern außerhalb eines spezifischen Projekts beinhalten. Der Bundesrat hat damit für Finanzhilfen dieselben Voraussetzungen geschaffen, wie sie für Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel gelten.