Bordelle, Studios und private Anbieter bis auf Weiteres geschlossen

Der Bundesrat hat im Zuge der Coronavirus-Ausbreitung eine "ausserordentliche Lage" beschlossen. Damit müssen alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte bis am 26. April ihren Betrieb einstellen. Ob Saunaclubs, kleinere Etablissements oder private Sexarbeiterinnen, alle sind von den einschneidenden Massnahmen des Bundes per sofort betroffen.

Lustmap Redaktion
16. 4. 2020
   © Prateek Katyal / Pexels
Bereits anfangs März hatte der Kanton Tessin den Notstand ausgerufen und alle Kinos, Theater, Clubs und Skigebiete schliessen lassen. Dies nachdem die Zahl der Corona-Neuinfizierten innert wenigen Tagen sprunghaft angestiegen ist. Danach haben die Kantone Baselland und Jura ebenfalls ähnliche Massnahmen verhängt. Zeitgleich wurde seitens verschiedener Politiker die Forderung laut, der Bundesrat müsse jetzt für das ganze Land einheitliche Verschärfungen anordnen. Ein offener Brief von 25 Schweizer Wissenschaftler verlangte konkret die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiegesetz auszurufen, sowie weitreichende eindämmende Massnahmen zu beschliessen.


Was bedeutet die vom Bundesrat ausgerufene «ausserordentliche Lage» konkret?

Bis auf wenige Ausnahmen bleiben bis am 26. April 2020 alle Geschäfte geschlossen. Ausgenommen davon sind einzig für die Grundversorgung notwendige Anbieter. Darunter fallen: Lebensmittelläden, Tankstellen, Lieferdienste, Take-aways, Banken, die Post, sowie Drogerien und Apotheken.
Leider wurde noch nicht beschlossen, wann die Prostituion wieder legal ausgeübt werden darf. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass diese erst im Sommer, zeitgleich mit den Bars und Diskotheken wieder erlaubt wird.


Das ganze Sexgewerbe ist vom Verbot betroffen

Während die Sache für Nachtclubs, Bordelle oder Kontaktbars klar ist, fragen sich selbständige Sexarbeiterinnen und Escortagenturen nun, ob für sie diese Regelung auch gilt. Leider ja. Es betrifft alle Anbieter von Prostitution.

Die Verordnung im Detail:

818.101.24 : Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)