Kantone verbieten Ukrainerinnen die Arbeit in der Prostitution
Ukrainische Flüchtlinge, die in der Schweiz Schutz geniessen, sind in der Regel berechtigt, einer Arbeit nachzugehen, solange der Kanton dies gestattet. Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Kantone lehnen es ab, Bewilligungen für Arbeitsplätze im Bereich der Prostitution zu erteilen.
Procore setzt sich für die Wirtschaftsfreiheit ein
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben es im Vergleich zu anderen Berufstätigen schwerer, eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Die Geschäftsführerin von Procore, Rebecca Angelina, kritisiert die Praxis von Kantonen wie Zürich, Obwalden und den Ostschweizer Kantonen, die keine Genehmigungen für Arbeitsplätze im Bereich der Sexarbeit erteilen: "Wer den Schutzstatus S hat, sollte eine legale Tätigkeit ausüben dürfen, ansonsten wird die durch das Bundesrecht verankerte Wirtschaftsfreiheit verletzt." Procore ist ein nationales Interessen-Netzwerk für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter.
Der Kanton Zürich hingegen betont, dass die Bewilligungspflicht dazu dient, ukrainische Menschen vor Ausbeutung zu schützen und dass nur eine "Handvoll" der Bewilligungen für Arbeitserlaubnisse aus dem Sexgewerbe stammen. Gemäss Procore ist dies Argument nicht standhaft. Denn auch in Branchen wie der Landwirtschaft oder Kosmetik gibt es Ausbeutung, kontert Procore.