Bordell in der Solothurner Altstadt erhält Baubewilligung

In der Löwengasse in der Solothurner Altstadt gibt es bereits einen bunten Gewerbemix: von einem Coiffeursalon über ein Tattoostudio bis hin zu einer Bar und einem Antiquariat. Bald könnte sich das Angebot um eine weitere Branche erweitern. Nach einem langen Bewilligungsverfahren steht fest: Ein Erotikstudio darf in der Löwengasse 18 eröffnet werden.
Langer Widerstand gegen die Pläne
Das Baugesuch für das Bordell wurde bereits im Sommer 2023 eingereicht. Doch der Entscheid zog sich über Monate hin, da das Vorhaben auf erheblichen Widerstand stiess. Insgesamt gingen 14 Einsprachen gegen das Bauprojekt ein. Kritisiert wurde unter anderem der Standort, da sich in der Löwengasse zahlreiche Wohnungen, Geschäfte und Praxen befinden. Einsprecher äusserten Sorgen über eine mögliche Abnahme der Sicherheit sowie negative Auswirkungen auf die Kundenfrequenz der umliegenden Läden. Zudem wurden Lärmbelästigungen befürchtet.
Nachdem die Baukommission der Stadt Solothurn das Baugesuch im April 2024 bewilligt hatte, blieben die Einsprechenden jedoch erfolglos. Zwei Beschwerden wurden anschliessend beim Kanton eingereicht – doch auch diese wies das kantonale Bau- und Justizdepartement Ende des vergangenen Jahres ab. Die Beschwerdeführenden hätten noch die Möglichkeit gehabt, das Verwaltungsgericht anzurufen, machten jedoch keinen Gebrauch davon. Damit ist der Entscheid nun endgültig rechtskräftig.
„Baugesuch wie jedes andere“
Die Stadt Solothurn betont, dass das Baugesuch nach den üblichen Kriterien geprüft wurde. „Grundsätzlich muss dieses Baugesuch einfach zonenkonform sein“, erklärte Andrea Lenggenhager, die damalige Leiterin des Stadtbauamts, bereits im Sommer 2023 gegenüber Tele M1. Da sich das geplante Bordell in einer Altstadtzone befindet, in der Gewerbe und Dienstleistungen zulässig sind, bestehe ein Anrecht auf eine Baubewilligung, sofern alle Vorgaben erfüllt sind.
Behördliche Details zum Entscheid werden nicht öffentlich gemacht. Das Stadtbauamt sowie das kantonale Bau- und Justizdepartement teilten mit, dass sie zu den internen Begründungen der Bewilligung keine Auskunft geben.
So soll das Bordell betrieben werden
Mit der rechtskräftigen Bewilligung kann die Unternehmerin hinter dem Projekt nun ihre Pläne umsetzen. Laut dem dem Baugesuch beigelegten Betriebskonzept soll das Erotikstudio mit vier Angestellten betrieben werden – einer Empfangsdame und drei Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeitern.
Besonderen Wert legt die Betreiberin auf Diskretion: Laufkundschaft soll nicht angelockt werden, Buchungen sollen ausschliesslich online oder telefonisch erfolgen. Zudem wird das Gebäude so gestaltet, dass es möglichst wenig Aufmerksamkeit auf sich zieht. Die Fenster und Türen werden mit stark getönten Folien versehen, um Einblicke zu verhindern.
Mit dem nun gefällten Entscheid steht dem Betrieb des Erotikstudios nichts mehr im Weg. Wie sich die Neueröffnung auf das Viertel auswirken wird, bleibt abzuwarten.